Gewerbeordnung

Die Gewer­be­ord­nung (GewO) ist das zen­tra­le deut­sche Gesetz, das die Rah­men­be­din­gun­gen für die Aus­übung gewerb­li­cher Tätig­kei­ten fest­legt. Sie basiert auf dem Grund­satz der Gewer­be­frei­heit, wonach grund­sätz­lich jeder­mann der Zugang zu gewerb­li­chen Tätig­kei­ten offen­steht, sofern kei­ne gesetz­li­chen Aus­nah­men oder Beschrän­kun­gen vor­lie­gen. Das Gesetz regelt ins­be­son­de­re die Anzei­ge­pflicht von Gewer­ben, not­wen­di­ge Erlaub­nis­vor­be­hal­te für bestimm­te Bran­chen sowie all­ge­mei­ne Schutz­vor­schrif­ten für Kun­den und die All­ge­mein­heit. Aus­ge­nom­men von der Gewer­be­ord­nung sind jedoch bestimm­te Tätig­keits­fel­der wie die Urpro­duk­ti­on (z. B. Land­wirt­schaft) sowie die Aus­übung frei­er Beru­fe.