Gewerkschaftsstreit

Ein Gewerk­schafts­streit bezeich­net einen Kon­flikt zwi­schen ver­schie­de­nen Gewerk­schaf­ten, die um die Ver­tre­tung von Arbeit­neh­mer­inter­es­sen in einem Betrieb oder einer Bran­che kon­kur­rie­ren. Sol­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen kön­nen ent­ste­hen, wenn meh­re­re Gewerk­schaf­ten Anspruch auf die Ver­tre­tung der­sel­ben Arbeit­neh­mer­grup­pe erhe­ben oder unter­schied­li­che Posi­tio­nen zu Tarif­ver­hand­lun­gen, Betriebs­rats­wah­len oder stra­te­gi­schen Fra­gen ver­tre­ten. Gewerk­schafts­streits kön­nen zu recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen, Ver­zö­ge­run­gen bei Wah­len und Unsi­cher­heit unter den Beschäf­tig­ten füh­ren. Die Bei­le­gung sol­cher Kon­flik­te ist wich­tig für eine wirk­sa­me Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung und kon­struk­ti­ve Arbeits­be­zie­hun­gen.