Gleichstellungsgesetz

Ein Gleich­stel­lungs­ge­setz ist eine gesetz­li­che Rege­lung, die dar­auf abzielt, Dis­kri­mi­nie­rung zu ver­hin­dern und die tat­säch­li­che Gleich­be­rech­ti­gung bestimm­ter Per­so­nen­grup­pen zu för­dern. In Deutsch­land dient es pri­mär dazu, Benach­tei­li­gun­gen auf­grund des Geschlechts oder einer Behin­de­rung abzu­bau­en, ins­be­son­de­re im Berufs­le­ben und im öffent­li­chen Dienst. Das Gesetz ver­pflich­tet Arbeit­ge­ber und staat­li­che Stel­len dazu, Chan­cen­gleich­heit aktiv umzu­set­zen und bestehen­de Unge­rech­tig­kei­ten zu besei­ti­gen. Damit soll sicher­ge­stellt wer­den, dass alle Men­schen unab­hän­gig von per­sön­li­chen Merk­ma­len die glei­chen Teil­ha­be­mög­lich­kei­ten in der Gesell­schaft haben.