Gleichstellungsgesetz 2026

Das Gleich­stel­lungs­ge­setz 2026 bezieht sich pri­mär auf die ver­bind­li­che Umset­zung der EU-Ent­gelt­trans­pa­renz­richt­li­nie, die bis Juni 2026 in natio­na­les Recht über­führt wer­den muss. Ziel die­ser Rege­lun­gen ist es, das geschlechts­spe­zi­fi­sche Lohn­ge­fäl­le (Gen­der Pay Gap) durch stren­ge­re Trans­pa­renz­pflich­ten für Unter­neh­men nach­hal­tig zu schlie­ßen. Arbeit­neh­men­de erhal­ten dadurch umfas­sen­de­re Aus­kunfts­rech­te über Gehalts­struk­tu­ren, wäh­rend Arbeit­ge­ber ver­pflich­tet wer­den, bei Ent­gelt­un­ter­schie­den pro­ak­tiv gegen­zu­steu­ern. Damit soll der Grund­satz „glei­cher Lohn für glei­che oder gleich­wer­ti­ge Arbeit“ uni­ons­weit recht­lich gestärkt und mess­bar gemacht wer­den.