Das Gleichstellungsgesetz 2026 bezieht sich primär auf die verbindliche Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie, die bis Juni 2026 in nationales Recht überführt werden muss. Ziel dieser Regelungen ist es, das geschlechtsspezifische Lohngefälle (Gender Pay Gap) durch strengere Transparenzpflichten für Unternehmen nachhaltig zu schließen. Arbeitnehmende erhalten dadurch umfassendere Auskunftsrechte über Gehaltsstrukturen, während Arbeitgeber verpflichtet werden, bei Entgeltunterschieden proaktiv gegenzusteuern. Damit soll der Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ unionsweit rechtlich gestärkt und messbar gemacht werden.

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Ab 2026 verschärft das neue Gesetz die Entgelttransparenz. Erfahre alles über Auskunftspflichten, Recruiting-Regeln und die Rolle des Betriebsrat.