Globale Lieferketten

Glo­ba­le Lie­fer­ket­ten bezeich­nen grenz­über­schrei­ten­de Netz­wer­ke von Unter­neh­men, die alle Schrit­te von der Roh­stoff­ge­win­nung über die Pro­duk­ti­on bis hin zum Ver­trieb eines Pro­dukts mit­ein­an­der ver­knüp­fen. Durch die Ver­tei­lung die­ser Pro­zes­se auf ver­schie­de­ne Län­der und Kon­ti­nen­te wer­den Kos­ten­vor­tei­le genutzt und spe­zia­li­sier­te Res­sour­cen welt­weit erschlos­sen. Die­se kom­ple­xen Sys­te­me bil­den das Rück­grat der moder­nen Welt­wirt­schaft und sind durch eine hohe gegen­sei­ti­ge Abhän­gig­keit der betei­lig­ten Akteu­re geprägt.


  • Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG): Ein neuer Standard für unternehmerische Verantwortung

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    Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG): Ein neuer Standard für unternehmerische Verantwortung

    Seit dem 1. Janu­ar 2023 setzt das Lie­fer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­setz (LkSG) neue Maß­stä­be für die Ver­ant­wor­tung von Unter­neh­men in Deutsch­land. Das Gesetz, das zunächst für gro­ße Unter­neh­men mit min­des­tens 3.000 Mit­ar­bei­tern gilt und ab 2024 auch Unter­neh­men mit min­des­tens 1.000 Mit­ar­bei­tern ein­be­zieht, ver­pflich­tet die­se, Men­schen­rech­te und Umwelt­stan­dards ent­lang ihrer glo­ba­len Lie­fer­ket­ten zu respek­tie­ren und durch­zu­set­zen. Die­ser legis­la­ti­ve…