GOBD

Die **GoBD** („Grund­sät­ze zur ord­nungs­mä­ßi­gen Füh­rung und Auf­be­wah­rung von Büchern, Auf­zeich­nun­gen und Unter­la­gen in elek­tro­ni­scher Form sowie zum Daten­zu­griff“) sind eine Ver­wal­tungs­vor­schrift des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums. Sie defi­nie­ren die Anfor­de­run­gen an eine rechts­si­che­re digi­ta­le Buch­füh­rung, wobei Grund­sät­ze wie Nach­voll­zieh­bar­keit, Voll­stän­dig­keit und Unver­än­der­bar­keit im Fokus ste­hen. Die Richt­li­ni­en sind für alle deut­schen Unter­neh­men und Selbst­stän­di­gen ver­bind­lich, die ihre geschäft­li­chen Unter­la­gen elek­tro­nisch erfas­sen oder archi­vie­ren. Ziel ist es, sicher­zu­stel­len, dass steu­er­lich rele­van­te Daten jeder­zeit für das Finanz­amt prüf­bar und vor nach­träg­li­chen Mani­pu­la­tio­nen geschützt sind.