Green Deal

Ein Arbeit­ge­ber ist eine natür­li­che oder juris­ti­sche Per­son, die min­des­tens einen Arbeit­neh­mer auf Grund­la­ge eines Arbeits­ver­trags beschäf­tigt. Er ist dazu ver­pflich­tet, für die geleis­te­te Arbeit das ver­ein­bar­te Ent­gelt zu zah­len und die anfal­len­den Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge abzu­füh­ren. Im Gegen­zug besitzt der Arbeit­ge­ber ein Wei­sungs­recht, mit dem er Inhalt, Ort und Zeit der Arbeits­leis­tung näher bestim­men kann. Gleich­zei­tig trägt er eine Für­sor­ge­pflicht, die den Schutz der Gesund­heit und Sicher­heit der Beschäf­tig­ten am Arbeits­platz gewähr­leis­tet.