Günstigkeitsprinzip

Das Güns­tig­keits­prin­zip ist ein zen­tra­ler Grund­satz im Arbeits­recht, der das Ver­hält­nis zwi­schen ver­schie­de­nen Rechts­quel­len regelt. Es besagt, dass eine rang­nied­ri­ge­re Rege­lung, etwa im Ein­zel­ar­beits­ver­trag, Vor­rang vor einer rang­hö­he­ren Norm wie einem Tarif­ver­trag oder Gesetz hat, sofern sie für den Arbeit­neh­mer vor­teil­haf­ter ist. Damit wird die klas­si­sche Nor­men­hier­ar­chie durch­bro­chen, um den Schutz und die indi­vi­du­el­le Bes­ser­stel­lung des Beschäf­tig­ten zu gewähr­leis­ten. Die­ses Prin­zip ermög­licht es somit, gesetz­li­che oder tarif­li­che Min­dest­stan­dards zuguns­ten des Arbeit­neh­mers rechts­si­cher zu über­schrei­ten.


  • Normenpyramide im Arbeitsrecht

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    Normenpyramide im Arbeitsrecht

    Die Nor­men­py­ra­mi­de im Arbeits­recht ist ein ent­schei­den­des Modell, das die Hier­ar­chie der Rechts­quel­len inner­halb des deut­schen Arbeits­rechts struk­tu­riert. Sie ver­an­schau­licht, wie ver­schie­de­ne Rechts­nor­men zuein­an­der in Bezie­hung ste­hen und wel­che Nor­men in einem Rechts­kon­flikt Vor­rang haben. Für Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer ist das Ver­ständ­nis die­ser Hier­ar­chie von gro­ßer Bedeu­tung, da sie somit die gel­ten­den Vor­schrif­ten und deren…