Das Günstigkeitsprinzip ist ein zentraler Grundsatz im Arbeitsrecht, der das Verhältnis zwischen verschiedenen Rechtsquellen regelt. Es besagt, dass eine rangniedrigere Regelung, etwa im Einzelarbeitsvertrag, Vorrang vor einer ranghöheren Norm wie einem Tarifvertrag oder Gesetz hat, sofern sie für den Arbeitnehmer vorteilhafter ist. Damit wird die klassische Normenhierarchie durchbrochen, um den Schutz und die individuelle Besserstellung des Beschäftigten zu gewährleisten. Dieses Prinzip ermöglicht es somit, gesetzliche oder tarifliche Mindeststandards zugunsten des Arbeitnehmers rechtssicher zu überschreiten.