Das Hamburgische Vergabegesetz (HmbVgG) ist die rechtliche Grundlage für die Vergabe öffentlicher Aufträge durch die Freie und Hansestadt Hamburg sowie deren nachgeordnete Stellen. Es verpflichtet öffentliche Auftraggeber dazu, bei der Auswahl von Unternehmen nicht nur auf die Wirtschaftlichkeit, sondern auch auf soziale und ökologische Kriterien wie Umweltschutz oder faire Entlohnung zu achten. Ein wesentlicher Bestandteil ist dabei die Einhaltung eines spezifischen Mindestlohns, der für alle Beschäftigten bei der Ausführung des jeweiligen Auftrags gelten muss. Ziel des Gesetzes ist es, einen fairen Wettbewerb zu fördern und sicherzustellen, dass öffentliche Gelder nachhaltig und gesellschaftlich verantwortungsbewusst eingesetzt werden.

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Hamburg plant die Verschärfung des Vergabegesetzes. Erfahren Sie alles über Tariftreue, faire Löhne im SPNV und die Auswirkungen auf öffentliche Aufträge.