Handlungskompetenz

Hand­lungs­kom­pe­tenz bezeich­net die Fähig­keit einer Per­son, in unter­schied­li­chen Situa­tio­nen ange­mes­sen und ziel­ge­rich­tet zu han­deln. Sie umfasst sowohl das Wis­sen über bestimm­te Hand­lungs­mög­lich­kei­ten als auch die Fähig­keit, die­ses Wis­sen situa­ti­ons­ge­recht anzu­wen­den. Hand­lungs­kom­pe­tenz beinhal­tet auch die Bereit­schaft, Ver­ant­wor­tung für das eige­ne Han­deln zu über­neh­men und sich selbst­stän­dig wei­ter­zu­ent­wi­ckeln. Sie ist somit eine wich­ti­ge Vor­aus­set­zung für erfolg­rei­ches Han­deln in ver­schie­de­nen Lebens­be­rei­chen.