Die Hauptversammlung ist das oberste Beschlussorgan einer Aktiengesellschaft, in dem die Aktionäre ihre Mitbestimmungs- und Stimmrechte ausüben. Sie findet in der Regel einmal jährlich statt, um über grundlegende Themen wie die Verwendung des Bilanzgewinns sowie die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat zu entscheiden. Zudem wählen die Anteilseigner im Rahmen dieser Versammlung ihre Vertreter für den Aufsichtsrat und stimmen über wichtige Satzungsänderungen oder Kapitalmaßnahmen ab. Damit dient die Hauptversammlung als zentrales Forum für die Information und Kontrolle des Unternehmens durch seine Eigentümer.

/
Die Beteiligung von Aktionären an Unternehmensentscheidungen ist ein zentraler Bestandteil der modernen Unternehmensführung. Mit der Einführung des ARUG II (Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrichtlinie) am 1. Januar 2020 hat Deutschland wichtige Schritte unternommen, um die Transparenz und Kontrolle von Aktionären zu stärken. Dieses Gesetz ist eine Antwort auf die europäische Shareholder Rights Directive II…