Hauptversammlung

Die Haupt­ver­samm­lung ist das obers­te Beschluss­or­gan einer Akti­en­ge­sell­schaft, in dem die Aktio­nä­re ihre Mit­be­stim­mungs- und Stimm­rech­te aus­üben. Sie fin­det in der Regel ein­mal jähr­lich statt, um über grund­le­gen­de The­men wie die Ver­wen­dung des Bilanz­ge­winns sowie die Ent­las­tung von Vor­stand und Auf­sichts­rat zu ent­schei­den. Zudem wäh­len die Anteils­eig­ner im Rah­men die­ser Ver­samm­lung ihre Ver­tre­ter für den Auf­sichts­rat und stim­men über wich­ti­ge Sat­zungs­än­de­run­gen oder Kapi­tal­maß­nah­men ab. Damit dient die Haupt­ver­samm­lung als zen­tra­les Forum für die Infor­ma­ti­on und Kon­trol­le des Unter­neh­mens durch sei­ne Eigen­tü­mer.


  • ARUG II: Neue Herausforderungen und Chancen für börsennotierte Unternehmen

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    ARUG II: Neue Herausforderungen und Chancen für börsennotierte Unternehmen

    Die Betei­li­gung von Aktio­nä­ren an Unter­neh­mens­ent­schei­dun­gen ist ein zen­tra­ler Bestand­teil der moder­nen Unter­neh­mens­füh­rung. Mit der Ein­füh­rung des ARUG II (Gesetz zur Umset­zung der zwei­ten Aktio­närs­richt­li­nie) am 1. Janu­ar 2020 hat Deutsch­land wich­ti­ge Schrit­te unter­nom­men, um die Trans­pa­renz und Kon­trol­le von Aktio­nä­ren zu stär­ken. Die­ses Gesetz ist eine Ant­wort auf die euro­päi­sche Share­hol­der Rights Direc­ti­ve II…