Das sogenannte Heizgesetz ist die umgangssprachliche Bezeichnung für das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die energetischen Anforderungen an Gebäude in Deutschland regelt. Ziel des Gesetzes ist es, durch den schrittweisen Austausch fossiler Heizungen gegen klimafreundliche Alternativen den CO2-Ausstoß im Gebäudesektor deutlich zu senken. Eine zentrale Neuerung ist die Vorgabe, dass neu eingebaute Heizungen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Dabei gelten verschiedene Übergangsfristen und Ausnahmen, die unter anderem an die Wärmeplanung der jeweiligen Kommunen gekoppelt sind.

/
Erfahre, wie die Kostenbremse im Heizgesetz Mieter schützt und welche Rolle Betriebsräte bei der Beratung zur sozialen Verträglichkeit spielen.