Hinzuverdienst

Unter Hin­zu­ver­dienst ver­steht man Ein­künf­te aus einer Erwerbs­tä­tig­keit, die zusätz­lich zu einer vor­ran­gi­gen Sozi­al­leis­tung oder einer Ren­te bezo­gen wer­den. Er tritt häu­fig im Kon­text von Leis­tun­gen wie dem Arbeits­lo­sen­geld, dem Eltern­geld oder Ren­ten wegen ver­min­der­ter Erwerbs­fä­hig­keit auf. Dabei gel­ten oft gesetz­lich defi­nier­te Hin­zu­ver­dienst­gren­zen, deren Über­schrei­tung zu einer Ver­rech­nung oder Kür­zung der ursprüng­li­chen Unter­stüt­zungs­leis­tung füh­ren kann.