Hinzuziehung von Sachverständigen

Die Hin­zu­zie­hung von Sach­ver­stän­di­gen bezieht sich auf die Ein­be­zie­hung von Exper­ten oder Fach­leu­ten in einem bestimm­ten Bereich, um fun­dier­te Infor­ma­tio­nen, Mei­nun­gen oder Bera­tung zu erhal­ten. Dies kann in ver­schie­de­nen Kon­tex­ten gesche­hen, wie zum Bei­spiel bei juris­ti­schen Pro­zes­sen, poli­ti­schen Ent­schei­dun­gen oder wis­sen­schaft­li­chen Fra­ge­stel­lun­gen. Sach­ver­stän­di­ge brin­gen ihr spe­zi­fi­sches Fach­wis­sen und ihre Erfah­run­gen ein, um eine sach­li­che Grund­la­ge für Ent­schei­dun­gen oder Bewer­tun­gen zu schaf­fen.