Das **Hamburgische Personalvertretungsgesetz (HmbPersVG)** ist die landesrechtliche Grundlage für die betriebliche Mitbestimmung im öffentlichen Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg. Es regelt die Bildung, Aufgaben und Befugnisse von Personalräten, die die Interessen der Beschäftigten gegenüber den jeweiligen Dienststellen vertreten. Das Gesetz legt dabei fest, bei welchen personellen, sozialen oder organisatorischen Maßnahmen der Personalrat ein Mitbestimmungs- oder Mitwirkungsrecht hat. Es gilt gleichermaßen für Beamtinnen und Beamte sowie für Tarifbeschäftigte der Hamburger Verwaltung und der ihr unterstellten Körperschaften.

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