Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist ein deutsches Gesetz, das dazu dient, die Bevölkerung vor übertragbaren Krankheiten zu schützen. Es regelt unter anderem die Meldepflicht von Infektionskrankheiten, die Quarantänebestimmungen und die Durchführung von Schutzimpfungen. Das IfSG gibt den Behörden die rechtliche Grundlage, um Maßnahmen zur Eindämmung von Infektionskrankheiten zu ergreifen.

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In einem wegweisenden Urteil vom 21. Juni 2023 (Aktenzeichen: BVerwG 1 C 34.21) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die während der Corona-Pandemie in Sachsen verhängten Versammlungsverbote unverhältnismäßig waren. Die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 17. April 2020 hatte grundsätzlich alle Veranstaltungen, Versammlungen und sonstigen Ansammlungen untersagt. Ausnahmen konnten nur durch den zuständigen Landkreis oder die zuständige kreisfreie…