Inflationsausgleichsprämie

Die Infla­ti­ons­aus­gleichs­prä­mie ist eine frei­wil­li­ge Zah­lung des Arbeit­ge­bers an sei­ne Beschäf­tig­ten, die bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steu­er- und sozi­al­ver­si­che­rungs­frei bleibt. Sie wur­de von der Bun­des­re­gie­rung ein­ge­führt, um die finan­zi­el­le Belas­tung der Arbeit­neh­mer durch die stark gestie­ge­nen Ver­brau­cher­prei­se abzu­mil­dern. Die­se Son­der­zah­lung kann zusätz­lich zum ohne­hin geschul­de­ten Arbeits­lohn im Zeit­raum bis zum 31. Dezem­ber 2024 gewährt wer­den. Dabei ist es mög­lich, den Gesamt­be­trag ent­we­der als Ein­mal­zah­lung oder in meh­re­ren Teil­be­trä­gen aus­zu­zah­len.