Die Informationspflicht bezeichnet die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung einer Partei, einer anderen Partei relevante Informationen von sich aus oder auf Anfrage mitzuteilen. Sie dient primär dazu, Informationsasymmetrien abzubauen, damit die Gegenseite eine fundierte Entscheidung treffen kann oder über mögliche Risiken aufgeklärt ist. Häufige Anwendungsbereiche finden sich im Verbraucherschutz, etwa beim Online-Handel, im Datenschutz oder im Verhältnis zwischen Arzt und Patient. Eine Verletzung dieser Pflicht kann rechtliche Konsequenzen wie Schadensersatzansprüche, Bußgelder oder die Unwirksamkeit von Verträgen nach sich ziehen.

/
Der § 92 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) regelt die Informations- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in Bezug auf die Personalplanung eines Unternehmens. Er stellt sicher, dass der Betriebsrat umfassend informiert wird und somit die Möglichkeit hat, aktiv an der Personalplanung mitzuwirken. Diese Regelung ist von großer Bedeutung, da eine effektive Personalplanung entscheidend für den Erfolg eines Unternehmens…