Informationsrechte

Infor­ma­ti­ons­rech­te bezeich­nen die recht­lich ver­an­ker­ten Ansprü­che von Per­so­nen oder Insti­tu­tio­nen, Zugang zu bestimm­ten Infor­ma­tio­nen zu erhal­ten, Aus­kunft dar­über zu ver­lan­gen oder über die Ver­wen­dung von Daten auf­ge­klärt zu wer­den. Im Bereich des Daten­schut­zes ermög­li­chen sie es dem Ein­zel­nen ins­be­son­de­re, Trans­pa­renz über die Ver­ar­bei­tung sei­ner per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten durch Unter­neh­men oder Behör­den zu erlan­gen. Dar­über hin­aus sichern sie im Sin­ne der Infor­ma­ti­ons­frei­heit den Zugang zu staat­li­chen Doku­men­ten, um die demo­kra­ti­sche Kon­trol­le und Trans­pa­renz von Ver­wal­tungs­pro­zes­sen zu gewähr­leis­ten. Ins­ge­samt die­nen Infor­ma­ti­ons­rech­te dazu, die infor­ma­tio­nel­le Selbst­be­stim­mung zu wah­ren und eine fun­dier­te Mei­nungs- und Wil­lens­bil­dung zu ermög­li­chen.