Inhouse-Schulung

Eine Inhouse-Schu­lung ist eine Form der beruf­li­chen Wei­ter­bil­dung, die exklu­siv für die Mit­ar­bei­ter eines Unter­neh­mens kon­zi­piert und meist direkt in des­sen eige­nen Räum­lich­kei­ten durch­ge­führt wird. Im Gegen­satz zu öffent­li­chen Semi­na­ren wer­den die Lern­in­hal­te dabei indi­vi­du­ell auf die spe­zi­fi­schen Anfor­de­run­gen und betrieb­li­chen Her­aus­for­de­run­gen der Orga­ni­sa­ti­on zuge­schnit­ten. Die Durch­füh­rung erfolgt ent­we­der durch exter­ne Exper­ten oder inter­ne Fach­kräf­te, was einen pra­xis­na­hen Wis­sens­aus­tausch im gewohn­ten Arbeits­um­feld ermög­licht. Durch die­ses For­mat ent­fal­len nicht nur Rei­se­zei­ten für die Beleg­schaft, son­dern es kön­nen auch ver­trau­li­che fir­men­in­tern The­men offen bespro­chen wer­den.


  • Kostengünstigere Inhouse-Schulungen vs. externe Seminare: Ein Urteil des Arbeitsgerichts Trier (3 BV 11/14)

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    Kostengünstigere Inhouse-Schulungen vs. externe Seminare: Ein Urteil des Arbeitsgerichts Trier (3 BV 11/14)

    Das Arbeits­ge­richt Trier hat in einem weg­wei­sen­den Urteil ent­schie­den, dass Inhouse-Schu­lun­gen für Betriebs­rä­te eine kos­ten­güns­ti­ge­re und eben­so effek­ti­ve Alter­na­ti­ve zu exter­nen Semi­na­ren dar­stel­len kön­nen. Die­se Ent­schei­dung hat weit­rei­chen­de Aus­wir­kun­gen auf die betrieb­li­che Pra­xis und die Wei­ter­bil­dung von Betriebs­rä­ten. Das Urteil basiert auf der Prä­mis­se, dass Kos­ten­er­spar­nis und inhalt­li­che Gleich­wer­tig­keit zen­tra­le Kri­te­ri­en sind, die bei der…