Initiativbewerbung Kosten

Unter dem Begriff Initia­tiv­be­wer­bung Kos­ten ver­steht man sämt­li­che Aus­ga­ben, die Bewer­bern für das Erstel­len und Ver­sen­den von Unter­la­gen ohne eine kon­kre­te Stel­len­aus­schrei­bung ent­ste­hen. Hier­zu zäh­len ins­be­son­de­re Mate­ri­al­kos­ten für Map­pen, Por­to sowie Fahrt­kos­ten zu Vor­stel­lungs­ge­sprä­chen, die bei die­ser Bewer­bungs­form übli­cher­wei­se nicht vom Arbeit­ge­ber getra­gen wer­den. In vie­len Fäl­len kön­nen die­se Auf­wen­dun­gen jedoch bei der Agen­tur für Arbeit gel­tend gemacht oder als Wer­bungs­kos­ten steu­er­lich abge­setzt wer­den. Eine genaue Doku­men­ta­ti­on aller Bele­ge ist dabei für eine spä­te­re Erstat­tung oder die Steu­er­erklä­rung uner­läss­lich.