Unter dem Begriff Initiativbewerbung Kosten versteht man sämtliche Ausgaben, die Bewerbern für das Erstellen und Versenden von Unterlagen ohne eine konkrete Stellenausschreibung entstehen. Hierzu zählen insbesondere Materialkosten für Mappen, Porto sowie Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen, die bei dieser Bewerbungsform üblicherweise nicht vom Arbeitgeber getragen werden. In vielen Fällen können diese Aufwendungen jedoch bei der Agentur für Arbeit geltend gemacht oder als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden. Eine genaue Dokumentation aller Belege ist dabei für eine spätere Erstattung oder die Steuererklärung unerlässlich.

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Wer zahlt Fahrtkosten? Besteht ein Anspruch auf Rücksendung der Mappe? Erfahre alles über § 670 BGB, Haftung bei Verlust und digitale Löschpflichten.