Eine Interessenabwägung ist ein rechtliches oder ethisches Verfahren, bei dem zwei oder mehr kollidierende Belange gegeneinander gewichtet werden, um eine faire Entscheidung zu treffen. Ziel ist es, im konkreten Einzelfall festzustellen, welches Interesse den Vorrang genießt oder wie ein angemessener Ausgleich zwischen den beteiligten Parteien geschaffen werden kann. Diese Methode findet besonders häufig im Datenschutz, im Verfassungsrecht oder bei zivilrechtlichen Streitigkeiten Anwendung, wenn keine eindeutige gesetzliche Vorrangregel existiert. Dabei werden die Relevanz, die Dringlichkeit und die potenziellen Auswirkungen für alle Beteiligten objektiv geprüft und bewertet.

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