Interessenabwägung

Eine Inter­es­sen­ab­wä­gung ist ein recht­li­ches oder ethi­sches Ver­fah­ren, bei dem zwei oder mehr kol­li­die­ren­de Belan­ge gegen­ein­an­der gewich­tet wer­den, um eine fai­re Ent­schei­dung zu tref­fen. Ziel ist es, im kon­kre­ten Ein­zel­fall fest­zu­stel­len, wel­ches Inter­es­se den Vor­rang genießt oder wie ein ange­mes­se­ner Aus­gleich zwi­schen den betei­lig­ten Par­tei­en geschaf­fen wer­den kann. Die­se Metho­de fin­det beson­ders häu­fig im Daten­schutz, im Ver­fas­sungs­recht oder bei zivil­recht­li­chen Strei­tig­kei­ten Anwen­dung, wenn kei­ne ein­deu­ti­ge gesetz­li­che Vor­rang­re­gel exis­tiert. Dabei wer­den die Rele­vanz, die Dring­lich­keit und die poten­zi­el­len Aus­wir­kun­gen für alle Betei­lig­ten objek­tiv geprüft und bewer­tet.