Interessenausgleich

Inter­es­sen­aus­gleich bezieht sich auf den Pro­zess, bei dem unter­schied­li­che oder wider­sprüch­li­che Inter­es­sen von ver­schie­de­nen Par­tei­en oder Stake­hol­dern berück­sich­tigt und aus­ge­gli­chen wer­den, um ein fai­res und gemein­sa­mes Ergeb­nis zu erzie­len. In vie­len Situa­tio­nen, wie bei poli­ti­schen Ent­schei­dun­gen, Ver­hand­lun­gen oder Pro­jekt­pla­nun­gen, müs­sen Kom­pro­mis­se oder krea­ti­ve Lösun­gen gefun­den wer­den, um die Bedürf­nis­se aller Betei­lig­ten best­mög­lich zu erfül­len. Dies för­dert eine funk­tio­nie­ren­de Zusam­men­ar­beit und trägt zum lang­fris­ti­gen Erfolg von Pro­jek­ten oder Bezie­hun­gen bei.