Investitionspläne

Inves­ti­ti­ons­plä­ne sind detail­lier­te Kon­zep­te oder Pro­gram­me, die fest­le­gen, wel­che finan­zi­el­len Mit­tel in der Zukunft für Anschaf­fun­gen wie Sach­an­la­gen, Finanz­wer­te oder imma­te­ri­el­le Güter auf­ge­wen­det wer­den sol­len. Sie die­nen dazu, lang­fris­ti­ge Zie­le zu errei­chen, die Wett­be­werbs­fä­hig­keit zu stär­ken oder zukünf­ti­ge Erträ­ge durch geziel­ten Kapi­tal­ein­satz zu sichern. Ein sol­cher Plan umfasst übli­cher­wei­se Anga­ben zum benö­tig­ten Kapi­tal­be­darf, dem zeit­li­chen Ablauf der Inves­ti­tio­nen sowie zur erwar­te­ten Ren­ta­bi­li­tät und den damit ver­bun­de­nen Risi­ken. Damit bil­den sie eine wesent­li­che Grund­la­ge für die stra­te­gi­sche Bud­ge­tie­rung und die finan­zi­el­le Steue­rung eines Unter­neh­mens oder pri­va­ten Haus­halts.


  • Die Beteiligung des Betriebsrats in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten

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    Die Beteiligung des Betriebsrats in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten

    Die Betei­li­gungs­rech­te des Betriebs­rats sind ein wesent­li­cher Bestand­teil der deut­schen Arbeits­welt. Der Betriebs­rat hat die Auf­ga­be, die Inter­es­sen der Arbeit­neh­mer zu ver­tre­ten und ihre Mit­be­stim­mungs­rech­te in ver­schie­de­nen Berei­chen zu sichern. Die­se Rech­te erstre­cken sich auf sozia­le, per­so­nel­le und wirt­schaft­li­che Ange­le­gen­hei­ten und sind im Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz (BetrVG) ver­an­kert. Die umfas­sen­den Betei­li­gungs­rech­te zie­len dar­auf ab, ein har­mo­ni­sches Arbeits­um­feld…