Irreführung bezeichnet das bewusste oder unbewusste Hervorrufen einer Fehlvorstellung bei einer anderen Person durch unwahre Angaben oder das Verschweigen wesentlicher Tatsachen. Im rechtlichen Kontext, insbesondere im Wettbewerbsrecht, liegt sie vor, wenn geschäftliche Handlungen geeignet sind, Verbraucher über Merkmale wie Preis, Qualität oder Herkunft eines Produkts zu täuschen. Ziel oder Folge dieser Handlung ist es meist, das Gegenüber zu einer Entscheidung oder Verhaltensweise zu bewegen, die bei Kenntnis der tatsächlichen Umstände so nicht erfolgt wäre. Dabei ist für die rechtliche Bewertung oft nicht die Absicht des Handelnden entscheidend, sondern die objektive Eignung der Information, einen Irrtum auszulösen.

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Stell dir vor, du greifst im Supermarkt zu deinen Lieblingssüßigkeiten und siehst auf der Verpackung den Begriff „klimaneutral“. Du fühlst dich gut, denn du denkst, du trägst etwas zum Klimaschutz bei. Doch ganz so einfach ist das nicht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich ein wegweisendes Urteil gefällt, das dem Süßwarenhersteller Katjes verbietet, ohne weitere Erläuterungen…