Irreführung

Irre­füh­rung bezeich­net das bewuss­te oder unbe­wuss­te Her­vor­ru­fen einer Fehl­vor­stel­lung bei einer ande­ren Per­son durch unwah­re Anga­ben oder das Ver­schwei­gen wesent­li­cher Tat­sa­chen. Im recht­li­chen Kon­text, ins­be­son­de­re im Wett­be­werbs­recht, liegt sie vor, wenn geschäft­li­che Hand­lun­gen geeig­net sind, Ver­brau­cher über Merk­ma­le wie Preis, Qua­li­tät oder Her­kunft eines Pro­dukts zu täu­schen. Ziel oder Fol­ge die­ser Hand­lung ist es meist, das Gegen­über zu einer Ent­schei­dung oder Ver­hal­tens­wei­se zu bewe­gen, die bei Kennt­nis der tat­säch­li­chen Umstän­de so nicht erfolgt wäre. Dabei ist für die recht­li­che Bewer­tung oft nicht die Absicht des Han­deln­den ent­schei­dend, son­dern die objek­ti­ve Eig­nung der Infor­ma­ti­on, einen Irr­tum aus­zu­lö­sen.


  • BGH-Urteil zur „klimaneutralen“ Werbung: Präzision statt Irreführung

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    BGH-Urteil zur „klimaneutralen“ Werbung: Präzision statt Irreführung

    Stell dir vor, du greifst im Super­markt zu dei­nen Lieb­lings­sü­ßig­kei­ten und siehst auf der Ver­pa­ckung den Begriff „kli­ma­neu­tral“. Du fühlst dich gut, denn du denkst, du trägst etwas zum Kli­ma­schutz bei. Doch ganz so ein­fach ist das nicht. Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat kürz­lich ein weg­wei­sen­des Urteil gefällt, das dem Süß­wa­ren­her­stel­ler Kat­jes ver­bie­tet, ohne wei­te­re Erläu­te­run­gen…