Die Istanbul-Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Sie verpflichtet die Unterzeichnerstaaten dazu, umfassende gesetzliche Maßnahmen zur Prävention, zum Schutz der Opfer und zur konsequenten Strafverfolgung der Täter zu ergreifen. Ein zentrales Ziel des Abkommens ist es, die Diskriminierung von Frauen zu beseitigen und die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter rechtlich und praktisch zu fördern. Damit stellt die Konvention den europaweit ersten rechtlich bindenden Rahmen dar, der einen umfassenden Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt sicherstellen soll.

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Die Istanbul-Konvention verpflichtet Deutschland zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt. Erfahre über die Umsetzung, Schutzlücken und die Rolle des Betriebsrats.