Istanbul-Konvention

Die Istan­bul-Kon­ven­ti­on ist ein völ­ker­recht­li­cher Ver­trag des Euro­pa­ra­tes zur Ver­hü­tung und Bekämp­fung von Gewalt gegen Frau­en und häus­li­cher Gewalt. Sie ver­pflich­tet die Unter­zeich­ner­staa­ten dazu, umfas­sen­de gesetz­li­che Maß­nah­men zur Prä­ven­ti­on, zum Schutz der Opfer und zur kon­se­quen­ten Straf­ver­fol­gung der Täter zu ergrei­fen. Ein zen­tra­les Ziel des Abkom­mens ist es, die Dis­kri­mi­nie­rung von Frau­en zu besei­ti­gen und die tat­säch­li­che Gleich­stel­lung der Geschlech­ter recht­lich und prak­tisch zu för­dern. Damit stellt die Kon­ven­ti­on den euro­pa­weit ers­ten recht­lich bin­den­den Rah­men dar, der einen umfas­sen­den Schutz vor geschlechts­spe­zi­fi­scher Gewalt sicher­stel­len soll.