JAV

Die JAV steht für Jugend- und Aus­zu­bil­den­den­ver­tre­tung und ist das Organ, das die spe­zi­el­len Inter­es­sen der jugend­li­chen Arbeit­neh­mer sowie der Aus­zu­bil­den­den in einem Betrieb oder einer Behör­de wahr­nimmt. Sie setzt sich für die Ein­hal­tung gel­ten­der Geset­ze, Ver­ord­nun­gen und Tarif­ver­trä­ge ein und dient als Ansprech­part­ner bei Pro­ble­men wäh­rend der Aus­bil­dung. Die JAV arbei­tet eng mit dem Betriebs­rat oder Per­so­nal­rat zusam­men, da sie Anträ­ge an die­sen stellt, um Ver­bes­se­run­gen für die jun­gen Beschäf­tig­ten zu erwir­ken. Gewählt wer­den kann sie in Betrie­ben mit min­des­tens fünf wahl­be­rech­tig­ten Jugend­li­chen oder Aus­zu­bil­den­den, sofern dort bereits eine über­ge­ord­ne­te Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung exis­tiert.