JAV-Wahlen sind demokratische Abstimmungen, bei denen jugendliche Arbeitnehmer und Auszubildende ihre eigene Interessenvertretung im Betrieb oder in der Dienststelle, die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV), wählen. Diese Wahlen finden in Deutschland alle zwei Jahre statt und basieren rechtlich auf dem Betriebsverfassungsgesetz oder den jeweiligen Personalvertretungsgesetzen. Ziel ist es, eine gewählte Gruppe zu legitimieren, die sich gegenüber dem Arbeitgeber und dem Betriebs- oder Personalrat gezielt für die Belange, Rechte und die Qualität der Ausbildung der Nachwuchskräfte einsetzt. Hierbei sind in der Regel alle Beschäftigten unter 18 Jahren sowie alle Auszubildenden unter 25 Jahren wahlberechtigt.

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