Jobcenter

Das Job­cen­ter ist eine staat­li­che Behör­de in Deutsch­land, die meist als gemein­sa­me Ein­rich­tung der Bun­des­agen­tur für Arbeit und kom­mu­na­ler Trä­ger fun­giert. Sei­ne zen­tra­le Auf­ga­be ist die Umset­zung des Sozi­al­ge­setz­bu­ches II (SGB II), was ins­be­son­de­re die Aus­zah­lung von Bür­ger­geld zur Siche­rung des Lebens­un­ter­halts umfasst. Dar­über hin­aus unter­stützt das Job­cen­ter erwerbs­fä­hi­ge Leis­tungs­be­rech­tig­te durch Bera­tung, Qua­li­fi­zie­rung und Ver­mitt­lung bei der (Wieder-)Eingliederung in den Arbeits­markt. Ziel der Insti­tu­ti­on ist es, die Hil­fe­be­dürf­tig­keit der Betrof­fe­nen durch eine dau­er­haf­te Erwerbs­tä­tig­keit nach­hal­tig zu been­den oder zu ver­rin­gern.