Jugend- und Auszubildendenvertretung

Die Jugend- und Aus­zu­bil­den­den­ver­tre­tung (JAV) ist eine spe­zi­el­le Inter­es­sen­ver­tre­tung für jun­ge Arbeit­neh­mer und Aus­zu­bil­den­de inner­halb eines Unter­neh­mens. Die JAV wird von den jugend­li­chen Beschäf­tig­ten selbst gewählt und ver­tritt ihre spe­zi­fi­schen Anlie­gen und Inter­es­sen gegen­über dem Arbeit­ge­ber. Zu den Auf­ga­ben der JAV gehö­ren bei­spiels­wei­se die Mit­wir­kung bei Per­so­nal­maß­nah­men, die För­de­rung der Aus­bil­dungs­si­tua­ti­on sowie die Bera­tung und Unter­stüt­zung der Jugend­li­chen in arbeits­recht­li­chen Fra­gen. Die Wahl der Jugend- und Aus­zu­bil­den­den­ver­tre­tung erfolgt regel­mä­ßig und ist wich­tig für die Mit­be­stim­mung jun­ger Arbeit­neh­mer und Aus­zu­bil­den­der im Betrieb.