Jugend- und Auszubildendenvertretung

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist eine spezielle Interessenvertretung für junge Arbeitnehmer und Auszubildende innerhalb eines Unternehmens. Die JAV wird von den jugendlichen Beschäftigten selbst gewählt und vertritt ihre spezifischen Anliegen und Interessen gegenüber dem Arbeitgeber. Zu den Aufgaben der JAV gehören beispielsweise die Mitwirkung bei Personalmaßnahmen, die Förderung der Ausbildungssituation sowie die Beratung und Unterstützung der Jugendlichen in arbeitsrechtlichen Fragen. Die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung erfolgt regelmäßig und ist wichtig für die Mitbestimmung junger Arbeitnehmer und Auszubildender im Betrieb.