Jugendrechte

Jugend­rech­te sind spe­zi­el­le Rech­te, die Jugend­li­chen Schutz, För­de­rung und Betei­li­gung in ihrer Lebens­welt garan­tie­ren. Sie umfas­sen unter ande­rem das Recht auf Bil­dung, freie Mei­nungs­äu­ße­rung, Frei­zeit, Gesund­heit und Mit­be­stim­mung. Ziel ist es, Jugend­li­chen eine selbst­be­stimm­te Ent­wick­lung zu ermög­li­chen und sie aktiv in gesell­schaft­li­che Pro­zes­se ein­zu­be­zie­hen. Die­se Rech­te sind in der UN-Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on ver­an­kert und gel­ten auch in Deutsch­land.