Jura

Jura ist der wis­sen­schaft­li­che Begriff für die Rechts­wis­sen­schaft und bezeich­net die Leh­re von der Ord­nung des mensch­li­chen Zusam­men­le­bens durch recht­li­che Nor­men. Das Fach­ge­biet befasst sich mit der Aus­le­gung, Anwen­dung und Wei­ter­ent­wick­lung von Geset­zen, um Gerech­tig­keit zu gewähr­leis­ten und gesell­schaft­li­che Kon­flik­te zu lösen. Ein Stu­di­um der Rechts­wis­sen­schaf­ten ver­mit­telt dabei nicht nur juris­ti­sches Fach­wis­sen, son­dern auch eine struk­tu­rier­te Metho­de zur Ana­ly­se kom­ple­xer Sach­ver­hal­te. Die drei klas­si­schen Säu­len des Rechts sind dabei das Zivil­recht, das Straf­recht und das Öffent­li­che Recht.