Die juristische Ausbildung bezeichnet den formalisierten Bildungsweg, der zur Ausübung reglementierter Rechtsberufe wie Anwalt, Richter oder Notar befähigt. In Deutschland ist sie traditionell zweistufig aufgebaut und besteht aus einem mehrjährigen Universitätsstudium der Rechtswissenschaft sowie einem anschließenden praktischen Vorbereitungsdienst, dem Referendariat. Den Abschluss bilden zwei Staatsexamina, mit denen die Absolventen die „Befähigung zum Richteramt“ und damit den Status des Volljuristen erlangen. Neben der Vermittlung von Fachwissen liegt der Schwerpunkt dabei vor allem auf der Schulung der juristischen Methodik zur systematischen Lösung komplexer Rechtsfälle.

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