Juristische Ausbildung

Die juris­ti­sche Aus­bil­dung bezeich­net den for­ma­li­sier­ten Bil­dungs­weg, der zur Aus­übung regle­men­tier­ter Rechts­be­ru­fe wie Anwalt, Rich­ter oder Notar befä­higt. In Deutsch­land ist sie tra­di­tio­nell zwei­stu­fig auf­ge­baut und besteht aus einem mehr­jäh­ri­gen Uni­ver­si­täts­stu­di­um der Rechts­wis­sen­schaft sowie einem anschlie­ßen­den prak­ti­schen Vor­be­rei­tungs­dienst, dem Refe­ren­da­ri­at. Den Abschluss bil­den zwei Staats­exami­na, mit denen die Absol­ven­ten die „Befä­hi­gung zum Rich­ter­amt“ und damit den Sta­tus des Voll­ju­ris­ten erlan­gen. Neben der Ver­mitt­lung von Fach­wis­sen liegt der Schwer­punkt dabei vor allem auf der Schu­lung der juris­ti­schen Metho­dik zur sys­te­ma­ti­schen Lösung kom­ple­xer Rechts­fäl­le.