Justiz

Die Jus­tiz umfasst die Gesamt­heit der staat­li­chen Orga­ne, die für die Recht­spre­chung zustän­dig sind. Sie sorgt für die Ein­hal­tung der Geset­ze, die Bei­le­gung von Strei­tig­kei­ten und den Schutz der Rech­te und Frei­hei­ten der Bür­ger. In Deutsch­land ist die Jus­tiz in ver­schie­de­ne Gerichts­bar­kei­ten unter­teilt, dar­un­ter die ordent­li­che Gerichts­bar­keit, die Ver­wal­tungs­ge­richts­bar­keit und die Sozi­al­ge­richts­bar­keit.