Justizalltag

Der Begriff „Jus­tiz­all­tag“ bezeich­net den rou­ti­ne­mä­ßi­gen Dienst­be­trieb inner­halb des Rechts­sys­tems, ins­be­son­de­re bei Gerich­ten und Staats­an­walt­schaf­ten. Er umfasst die stän­di­ge Bear­bei­tung einer Viel­zahl von Stan­dard­fäl­len, die Durch­füh­rung täg­li­cher Sit­zun­gen sowie die Bewäl­ti­gung büro­kra­ti­scher Abläu­fe jen­seits media­ler Auf­merk­sam­keit. Geprägt ist die­ser All­tag oft durch eine hohe Arbeits­dich­te und strik­te Ver­fah­rens­fris­ten, wobei die sach­li­che und effi­zi­en­te Anwen­dung des Rechts im Vor­der­grund steht. Damit bil­det der Jus­tiz­all­tag das hand­fes­te Fun­da­ment, das die Funk­ti­ons­fä­hig­keit des Rechts­staa­tes in der Brei­te sicher­stellt.