Justizministerium

Das Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um ist eine obers­te Bun­des- oder Lan­des­be­hör­de, die für die Rechts­pfle­ge und die Jus­tiz­ver­wal­tung zustän­dig ist. Es ist ver­ant­wort­lich für die Gesetz­ge­bung im Bereich des Zivil‑, Straf- und öffent­li­chen Rechts sowie für die Auf­sicht über Gerich­te, Staats­an­walt­schaf­ten und Jus­tiz­voll­zugs­an­stal­ten. Zu den Auf­ga­ben gehö­ren auch die inter­na­tio­na­le Rechts­hil­fe und die Ver­tre­tung des Staa­tes in recht­li­chen Ange­le­gen­hei­ten.