Justizreform

Eine Jus­tiz­re­form bezeich­net die grund­le­gen­de Umge­stal­tung und Moder­ni­sie­rung des Gerichts­we­sens sowie der recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen eines Staa­tes. Ziel sol­cher Maß­nah­men ist es meist, die Effi­zi­enz, Unab­hän­gig­keit und Trans­pa­renz der Recht­spre­chung zu erhö­hen oder sie an neue gesell­schaft­li­che Her­aus­for­de­run­gen anzu­pas­sen. Dabei kön­nen sowohl orga­ni­sa­to­ri­sche Struk­tu­ren der Gerich­te als auch Pro­zess­ab­läu­fe und gesetz­li­che Grund­la­gen ver­än­dert wer­den. Letzt­lich dient eine Jus­tiz­re­form dazu, die Funk­ti­ons­fä­hig­keit des Rechts­staa­tes zu sichern und das Ver­trau­en der Bür­ger in die Jus­tiz zu stär­ken.