Kandidatenmangel bezeichnet eine Situation auf dem Arbeitsmarkt, in der die Anzahl der offenen Stellen das Angebot an qualifizierten Bewerbern deutlich übersteigt. Unternehmen stehen dadurch vor der Herausforderung, vakante Positionen zeitnah zu besetzen, was oft zu Produktivitätsverlusten oder einer Mehrbelastung bestehender Teams führt. Die Ursachen liegen häufig im demografischen Wandel, veränderten Qualifikationsanforderungen oder einem generellen Fachkräftemangel in bestimmten Branchen. Infolgedessen wandelt sich der Arbeitsmarkt zu einem „Bewerbermarkt“, in dem Unternehmen verstärkt um Talente werben und ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern müssen.

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Das Bundesarbeitsgericht hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass eine Betriebsratswahl auch dann gültig ist, wenn weniger Kandidaten zur Verfügung stehen, als die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl von Betriebsratsmitgliedern. In einem Fall, bei dem in einem Betrieb nur drei statt der vorgesehenen sieben Betriebsratsmitglieder gewählt wurden, stellte das Gericht klar, dass ein solcher „kleinerer Betriebsrat“ rechtlich…