Kapitaldeckung

Kapi­tal­de­ckung bezeich­net ein Finan­zie­rungs­ver­fah­ren der Alters­vor­sor­ge, bei dem die ein­ge­zahl­ten Bei­trä­ge ange­spart und am Kapi­tal­markt ange­legt wer­den. Im Gegen­satz zum Umla­ge­ver­fah­ren die­nen die Bei­trä­ge nicht zur direk­ten Finan­zie­rung aktu­el­ler Ren­ten, son­dern wer­den für die spä­te­re Aus­zah­lung an den Ein­zah­ler selbst ver­wen­det. Die­ses Sys­tem soll durch Kapi­tal­erträ­ge und Zin­sen eine zusätz­li­che Ren­di­te erwirt­schaf­ten und ist weni­ger anfäl­lig für demo­gra­fi­sche Ver­än­de­run­gen. Die Kapi­tal­de­ckung spielt eine wich­ti­ge Rol­le in der pri­va­ten und betrieb­li­chen Alters­vor­sor­ge.