Kapitalgarantie

Eine Kapi­tal­ga­ran­tie sichert Anle­gern zu, dass ihr ein­ge­setz­tes Kapi­tal zu einem bestimm­ten Zeit­punkt voll­stän­dig oder zu einem fest­ge­leg­ten Pro­zent­satz zurück­ge­zahlt wird. Sie schützt vor Ver­lus­ten des ursprüng­lich inves­tier­ten Betrags, bie­tet aber oft gerin­ge­re Ren­di­te­chan­cen als Anla­gen ohne Garan­tie. Die­se Absi­che­rung ist beson­ders für sicher­heits­ori­en­tier­te Anle­ger attrak­tiv, die ihr Ver­mö­gen vor Markt­schwan­kun­gen schüt­zen möch­ten.