KI-Beschaffung

KI-Beschaf­fung bezeich­net den stra­te­gi­schen Pro­zess der Aus­wahl, Bewer­tung und des Erwerbs von Sys­te­men der Künst­li­chen Intel­li­genz durch Unter­neh­men oder öffent­li­che Insti­tu­tio­nen. Über den klas­si­schen IT-Ein­kauf hin­aus umfasst sie die Prü­fung spe­zi­fi­scher Anfor­de­run­gen an die Daten­qua­li­tät, die Modell­trans­pa­renz sowie die tech­ni­sche Inte­gra­ti­on in bestehen­de Abläu­fe. Ein wesent­li­cher Bestand­teil ist zudem die Berück­sich­ti­gung recht­li­cher und ethi­scher Rah­men­be­din­gun­gen, wie etwa des EU AI Acts, um Haf­tungs­ri­si­ken und algo­rith­mi­sche Dis­kri­mi­nie­rung zu ver­mei­den. Ziel ist eine rechts­si­che­re und wirt­schaft­lich effi­zi­en­te Imple­men­tie­rung von KI-Lösun­gen, die einen nach­hal­ti­gen Mehr­wert für die Orga­ni­sa­ti­on gene­rie­ren.