Kinderkrankengeld

Das Kin­der­kran­ken­geld ist eine Ent­gel­ter­satz­leis­tung der gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen für berufs­tä­ti­ge Eltern, die auf­grund der Pfle­ge ihres kran­ken Kin­des vor­über­ge­hend nicht arbei­ten kön­nen. Es dient dazu, den Ver­dienst­aus­fall abzu­fe­dern, sofern das Kind gesetz­lich mit­ver­si­chert ist und das zwölf­te Lebens­jahr in der Regel noch nicht voll­endet hat. Anspruch besteht nur dann, wenn eine ärzt­li­che Beschei­ni­gung die Not­wen­dig­keit der Betreu­ung bestä­tigt und kei­ne ande­re im Haus­halt leben­de Per­son die­se Auf­ga­be über­neh­men kann.


  • Übersicht der Kinderkrankentage 2024: Was Eltern wissen müssen

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    Übersicht der Kinderkrankentage 2024: Was Eltern wissen müssen

    Die Kin­der­kran­ken­ta­ge sind eine wesent­li­che Säu­le der sozia­len Absi­che­rung für berufs­tä­ti­ge Eltern, die sich um ihre kran­ken Kin­der küm­mern müs­sen. Mit Beginn des Jah­res 2024 tre­ten neue Rege­lun­gen in Kraft, die dar­auf abzie­len, die Ver­ein­bar­keit von Beruf und Fami­lie wei­ter zu ver­bes­sern. Die­se Anpas­sun­gen sind nicht nur eine Reak­ti­on auf die gesell­schaft­li­chen Ver­än­de­run­gen der letz­ten…