Kinderkrankentage

Kin­der­kran­ken­ta­ge bezeich­nen den gesetz­li­chen Anspruch von berufs­tä­ti­gen Eltern, sich für die Pfle­ge eines erkrank­ten Kin­des unter 12 Jah­ren von der Arbeit frei­stel­len zu las­sen. Wäh­rend die­ser Zeit erhal­ten gesetz­lich ver­si­cher­te Eltern als Lohn­er­satz das soge­nann­te Kin­der­kran­ken­geld von ihrer Kran­ken­kas­se, sofern ein ärzt­li­ches Attest die Betreu­ungs­not­wen­dig­keit bestä­tigt. Die Anzahl der ver­füg­ba­ren Tage ist pro Kalen­der­jahr gesetz­lich fest­ge­legt und vari­iert je nach Anzahl der Kin­der sowie dem Fami­li­en­stand der Eltern. Die­ser Anspruch kann jedoch nur gel­tend gemacht wer­den, wenn kei­ne ande­re im Haus­halt leben­de Per­son die Pfle­ge des Kin­des über­neh­men kann.


  • Übersicht der Kinderkrankentage 2024: Was Eltern wissen müssen

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    Übersicht der Kinderkrankentage 2024: Was Eltern wissen müssen

    Die Kin­der­kran­ken­ta­ge sind eine wesent­li­che Säu­le der sozia­len Absi­che­rung für berufs­tä­ti­ge Eltern, die sich um ihre kran­ken Kin­der küm­mern müs­sen. Mit Beginn des Jah­res 2024 tre­ten neue Rege­lun­gen in Kraft, die dar­auf abzie­len, die Ver­ein­bar­keit von Beruf und Fami­lie wei­ter zu ver­bes­sern. Die­se Anpas­sun­gen sind nicht nur eine Reak­ti­on auf die gesell­schaft­li­chen Ver­än­de­run­gen der letz­ten…