Kinderrechte

Kin­der­rech­te sind die spe­zi­el­len Rech­te, die Kin­dern zuste­hen, um ihre Ent­wick­lung, ihr Wohl­be­fin­den und ihre Bedürf­nis­se zu schüt­zen. Sie umfas­sen unter ande­rem das Recht auf Bil­dung, das Recht auf Gesund­heit, das Recht auf Schutz vor Miss­brauch und das Recht auf Mit­be­stim­mung. Die­se Rech­te sind im Über­ein­kom­men über die Rech­te des Kin­des der Ver­ein­ten Natio­nen fest­ge­legt, das sicher­stel­len soll, dass Kin­der eine siche­re und unter­stüt­zen­de Umge­bung haben, um zu wach­sen und zu gedei­hen. Kin­der­rech­te beto­nen die Bedeu­tung der Berück­sich­ti­gung der Stim­me und des Wohls von Kin­dern in allen Ent­schei­dungs­pro­zes­sen, die sie betref­fen.