Der Begriff Kita-Personal NRW umfasst alle pädagogischen Fach- und Ergänzungskräfte sowie weiteres Personal, das in den Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen beschäftigt ist. Die rechtlichen Anforderungen an die Qualifikation und den Einsatz dieser Mitarbeiter sind im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) sowie der entsprechenden Personalverordnung des Landes NRW festgelegt. Zu dieser Gruppe gehören insbesondere staatlich anerkannte Erzieher, Sozialpädagogen, Assistenzkräfte und Auszubildende in der praxisintegrierten Ausbildung. Gemeinsam sichern sie den gesetzlichen Bildungs‑, Erziehungs- und Betreuungsauftrag für Kinder im Bundesland NRW ab.

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Erfahren Sie alles zur neuen Personalverordnung für Kitas in NRW 2025. Qualifikationen, multiprofessionelle Teams und Auswirkungen auf den Personalschlüssel.