klimaneutral

Kli­ma­neu­tra­li­tät bedeu­tet, dass ein Gleich­ge­wicht zwi­schen der Frei­set­zung von Treib­haus­ga­sen und deren Auf­nah­me aus der Atmo­sphä­re besteht. Um die­sen Zustand zu errei­chen, müs­sen Emis­sio­nen pri­mär ver­mie­den oder redu­ziert und nur unver­meid­ba­re Rest­men­gen durch zer­ti­fi­zier­te Kli­ma­schutz­pro­jek­te aus­ge­gli­chen wer­den. Das Ziel ist eine rech­ne­ri­sche „Netto-Null“-Bilanz, sodass die betref­fen­de Akti­vi­tät oder das Pro­dukt die glo­ba­le Erwär­mung nicht wei­ter vor­an­treibt.


  • BGH-Urteil zur „klimaneutralen“ Werbung: Präzision statt Irreführung

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    BGH-Urteil zur „klimaneutralen“ Werbung: Präzision statt Irreführung

    Stell dir vor, du greifst im Super­markt zu dei­nen Lieb­lings­sü­ßig­kei­ten und siehst auf der Ver­pa­ckung den Begriff „kli­ma­neu­tral“. Du fühlst dich gut, denn du denkst, du trägst etwas zum Kli­ma­schutz bei. Doch ganz so ein­fach ist das nicht. Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat kürz­lich ein weg­wei­sen­des Urteil gefällt, das dem Süß­wa­ren­her­stel­ler Kat­jes ver­bie­tet, ohne wei­te­re Erläu­te­run­gen…