Kommunale Arbeitgeber

Kom­mu­na­le Arbeit­ge­ber sind Städ­te, Gemein­den und Land­krei­se sowie deren recht­lich selbst­stän­di­ge Unter­neh­men und Insti­tu­tio­nen. Sie beschäf­ti­gen Per­so­nal in viel­fäl­ti­gen Berei­chen der öffent­li­chen Daseins­vor­sor­ge, etwa in der Ver­wal­tung, in Kitas, Kran­ken­häu­sern oder bei Ver­sor­gungs­be­trie­ben. Die meis­ten die­ser Arbeit­ge­ber sind in regio­na­len Ver­bän­den orga­ni­siert, die gemein­sam mit Gewerk­schaf­ten die Arbeits­be­din­gun­gen und Ent­gel­te im Rah­men von Tarif­ver­trä­gen fest­le­gen.