Der Begriff „Konstituierung“ bezeichnet den formalen Prozess der Gründung, Bildung oder rechtlichen Einsetzung einer Organisation, eines Gremiums oder eines Staates. Durch diesen Akt, wie etwa eine erste Sitzung oder die Verabschiedung einer Satzung, wird die Arbeitsfähigkeit und die rechtliche Identität der jeweiligen Einheit erst begründet. In einem weiteren Sinne kann damit in der Philosophie oder Soziologie auch die geistige oder soziale Hervorbringung von Sinnzusammenhängen und Wirklichkeit gemeint sein. Ein klassisches Beispiel ist die konstituierende Sitzung eines neu gewählten Parlaments, die dessen offizielle Tätigkeit einleitet.