Konstituierung

Der Begriff „Kon­sti­tu­ie­rung“ bezeich­net den for­ma­len Pro­zess der Grün­dung, Bil­dung oder recht­li­chen Ein­set­zung einer Orga­ni­sa­ti­on, eines Gre­mi­ums oder eines Staa­tes. Durch die­sen Akt, wie etwa eine ers­te Sit­zung oder die Ver­ab­schie­dung einer Sat­zung, wird die Arbeits­fä­hig­keit und die recht­li­che Iden­ti­tät der jewei­li­gen Ein­heit erst begrün­det. In einem wei­te­ren Sin­ne kann damit in der Phi­lo­so­phie oder Sozio­lo­gie auch die geis­ti­ge oder sozia­le Her­vor­brin­gung von Sinn­zu­sam­men­hän­gen und Wirk­lich­keit gemeint sein. Ein klas­si­sches Bei­spiel ist die kon­sti­tu­ie­ren­de Sit­zung eines neu gewähl­ten Par­la­ments, die des­sen offi­zi­el­le Tätig­keit ein­lei­tet.