Kontenklärung

„Kon­ten­klä­rung“ bezeich­net den Pro­zess der Über­prü­fung und Kor­rek­tur Ihres Ren­ten­kon­tos bei der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung. Dabei wer­den feh­len­de oder feh­ler­haft erfass­te Ver­si­che­rungs­zei­ten ermit­telt und nach­ge­tra­gen. Ziel ist es, Lücken im Ren­ten­kon­to zu schlie­ßen und sicher­zu­stel­len, dass alle Bei­trags­zei­ten kor­rekt berück­sich­tigt wer­den. Anschlie­ßend wird Ihre Ren­ten­leis­tung ent­spre­chend ange­passt.