Kontinuierliche Weiterbildung

Kon­ti­nu­ier­li­che Wei­ter­bil­dung bezeich­net den lebens­lan­gen, sys­te­ma­ti­schen Pro­zess des Wis­sens- und Kom­pe­tenz­er­werbs nach Abschluss der ers­ten Bil­dungs­pha­se. Sie dient dazu, die beruf­li­che Qua­li­fi­ka­ti­on sowie die per­sön­li­che Ent­wick­lung fle­xi­bel an die sich ste­tig wan­deln­den Anfor­de­run­gen der moder­nen Arbeits­welt anzu­pas­sen. Dabei umfasst sie ein brei­tes Spek­trum, das von for­mel­len Semi­na­ren und Zer­ti­fi­kats­kur­sen bis hin zu infor­mel­lem Ler­nen im Berufs­all­tag reicht. Ziel ist es, die eige­ne Beschäf­ti­gungs­fä­hig­keit lang­fris­tig zu sichern und pro­ak­tiv auf tech­no­lo­gi­sche sowie gesell­schaft­li­che Ver­än­de­run­gen zu reagie­ren.


  • Von der Theorie zur Praxis: Kompetenzentwicklung für Betriebsräte

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    Von der Theorie zur Praxis: Kompetenzentwicklung für Betriebsräte

    Der Betriebs­rat spielt eine essen­zi­el­le Rol­le in der Gestal­tung der Arbeits­welt, wobei effek­ti­ve Kom­pe­tenz­ent­wick­lung für sei­ne Mit­glie­der von ent­schei­den­der Bedeu­tung ist. Ange­sichts der raschen Ver­än­de­run­gen in der Arbeits­ge­setz­ge­bung und den kom­ple­xen Anfor­de­run­gen der Stake­hol­der-Kom­mu­ni­ka­ti­on, ste­hen Betriebs­rä­te vor signi­fi­kan­ten Her­aus­for­de­run­gen. Die­ser Arti­kel zielt dar­auf ab, pra­xis­ori­en­tier­te Stra­te­gien und Werk­zeu­ge vor­zu­stel­len, die Betriebs­rä­te dabei unter­stüt­zen, ihr Wis­sen…